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  Promotion Service, Audioproduktionen & Label

AGB

§ 1 Beauftragung

 

Der Auftraggeber erhält von den WNS Studios Germany nach Beauftragung ein unverbindliches Angebot. Nimmt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift das Angebot an, wird aus dem Angebot ein verbindlicher und rechtskräftiger Auftrag bzw. Vertrag. Weiterführende Absprachen oder hinzukommende Dienstleistungen werden in schriftlicher Form fixiert und gelten als Anhang zu dem jeweiligen Vertrag.

 

 

§ 2 Preise & Kosten (Versandkosten)

 

a) Die entstehenden Kosten werden gemäß den Grundpreisen der Preisliste berechnet. Zusätzliche Preise werden im Vorfeld schriftlich vereinbart, zusätzlich berechnet und gelten als integrierter Vertragsanhang des zuerst abgeschlossenen Vertrages.

 

a I) Für zusätzlichen Mehraufwand (z. B. Mehrfachänderungs- oder Sonderwünsche) sind die Preise frei verhandelbar. Und werden gem. § 2 a) berechnet.

 

b) Werden die WNS Studios Germany mit einer Komposition, einem Arrangement oder Bearbeitung wie Mixing, Mastering und Recording eines Werkes beauftragt, bleibt der schaffende Künstler/Komponist (nachfolgend lediglich schaffender Künstler genannt) nach deutschem Recht der Urheber seines Werkes. Das Urheberrecht ist unverkäuflich. Der schaffende Künstler verkauft dem Auftraggeber nach schriftlicher vereinbarter Vergütung Stückzahlen von Lizenzen zur Nutzung. Die Vergütung muss sich nach dem Ausmaß der Nutzung, Verbreitung, Erfolg und des Zweckes, den der Auftraggeber damit verbindet, richten. Sollte sich ein unerwartet hoher Erfolg in Verbindung des vom schaffenden Künstler Werkes einstellen, ist der Künstler an dem Erfolg mit entsprechender Vergütung zu beteiligen. Die Werke an sich dürfen vom Auftraggeber nicht an dritte weiterverkauft werden.

 

b I) Die WNS Studios Germany, bzw. der in deren Namen schaffende, beauftragte Komponist/ Künstler behält sich das Recht vor, Lizenzen seines geschaffenen Werkes, soweit nichts Weiteres schriftlich vereinbart wurde, an weitere Dritte zu verkaufen. Des Weiteren behält er sich das Recht vor, als Urheber sein Werk selbst zu veröffentlichen, zu senden oder aufzuführen oder zu vervielfältigen.

b II) Sollte der Auftraggeber entgegen der schriftlichen Vereinbarung das Werk des Urhebers auf eine andere Weise oder eine unangemessene Weise, oder eine dem ursprünglichen Sinn entartete Weise (z.B. mit unmoralischen Inhalten) verwenden, sind die vertraglich vereinbarten Lizenzen sofort unwirksam.

 

b III) Der schaffende Künstler hat dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, dass sein Werk nicht einem anderen Werk entsprungen ist, oder es kopiert wurde. Er bestätigt eingetragen Mitglied bei der GEMA zu sein.

 

b IV) Der Auftraggeber und der schaffende Künstler sollten vor Werkserschaffung genügend miteinander kommuniziert haben und die Zielvorstellungen bestenfalls schriftlich definieren. Bei Auftragsvergabe geht der schaffende Künstler unwiderlegbar davon aus, dass der Auftraggeber mit seinem späteren Werk einverstanden sein wird. Unstimmigkeiten oder ein Nichtgefallen nach Beauftragung zum Werk, sind nur mit entsprechender, neu vereinbarter Vergütung nach Aufwand an den schaffenden Künstler bzw. der WNS Studios Germany zu beheben.

 

 

 

§ 3 Zahlungsmöglichkeiten, Rechnungsstellung, Bearbeitungsbeginn, Zahlungsziel

 

a) Zahlungsarten: Banküberweisung, Vorkasse. Die Zahlung erfolgt ausschließlich via Überweisung auf die im Angebot/Vertrag/Rechnung angegebene Bankverbindung der WNS Studios Germany.

 

b) Es werden jeweils 35% der Auftragssumme, pro Vertrag/angenommenes Angebot, als Vorkasse erhoben.

 

c) Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Auftraggeber eine Abschlagsrechnung, welche an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen ist. Nach Geldeingang wird mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrages begonnen.

 

d) Die Beendigung des Auftrages/Auftragsende wird dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Die Restsumme ist innerhalb von             7 Tagen nach Auftragsende auf die in der Rechnung angeführten Bankverbindung zu überweisen.

 

 

§ 4 Zahlungsverzug

 

Bei Zahlungsverzug arbeiten wir mit lediglich zwei Mahnstufen zzgl. Verzugszinsen, danach wird die Forderung an ein Inkassounternehmen unseres Vertrauens übergeben.

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§ 5 Lieferbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

 

a) Die WNS Studios Germany behalten sich vor, die beauftragte Dienstleistung bei nicht Zahlung und/oder Zahlungsverzug nicht weiter fortzuführen bzw. komplett einzustellen. Bei Zahlungsverzug obliegt es den WNS Studios Germany die beauftragte Dienstleistung komplett oder nur teilweise zu erbringen. Zur Verfügung gestellte Unterlagen, Daten und dergleichen verbleiben im Besitz der WNS Studios Germany bis zum vollständigen Rechnungsausgleich.

 

b) Bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Zahlungen seitens des Kunden werden nicht wieder zurückerstattet. Sie dienen den bis dato bereits entstandenen zeitlichen Personalaufwendungs- und Dienstleistungskosten der WNS Studios Germany.

 

 

§ 6 Sachgemäßer Umgang

 

a) Es ist ein sachgemäßer Umgang mit der Technik der WNS Studios Germany an sich geboten. Die Mischpultkonsole bzw. der DAW-Controller im Regieraum, die Preamps, Compressoren und Effektgeräte, die Monitorabhöranlage, die Computer, Hardware und Software und alle weitere Technik dürfen vom Kunden nicht bedient werden.

 

b) Da bei Missachtung des sachgemäßen Umgangs wie erläutert, massive, kostenintensive Schäden entstehen können, sind die Kosten für die entstandenen Schäden vom Kunden zu tragen. Beschädigungen und Defekte durch den Kunden, unabhängig der Mutwilligkeit, werden diesem in Rechnung gestellt.

c) Die Instrumente, soweit vorhanden, stehen dem Kunden grundsätzlich für die Produktionen seiner Songs zur Verfügung. 

 

 

 

§ 7 Rechtsverletzungen

 

Für die Einhaltung der weiterführenden Rechtslage, wie das Urheberrecht, GEMA-Repertoire, Arrangement Rechte, Bearbeitungsrechte und alle weiteren Rechte Dritter ist allein der Kunde verantwortlich. Die WNS Studios Germany haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Rechten geschehen.

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